Benötigen Sie einen Anwalt für Strafrecht?

Ihre erfahrenen Anwälte für Strafrecht

Suchen Sie einen Anwalt für Strafrecht in Emmendingen oder Umgebung? Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung und Vertretung in allen Bereichen des Strafrechts. Bei strafrechtlichen Fragen, sei es zu Ermittlungsverfahren, Gerichtsprozessen oder Rechtsmittelverfahren, sind Rechtsanwältin Gehring und Rechtsanwalt Rau Ihre Ansprechpartner.

Wie wir Ihnen im Strafrecht helfen können:

Sie sind Beschuldigter einer Straftat?
Unsere Kanzlei in Emmendingen bietet eine umfassende Strafverteidigung. Wir unterstützen Sie von der ersten Beratung über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung vor Gericht. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte im Strafprozess optimal zu vertreten und für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Möglicherweise sind Sie aber auch Opfer einer Straftat geworden. Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten als Geschädigter, begleiten Sie von der Anzeigeerstattung bis hin zur Nebenklage und der Geltendmachung von Schmerzensgeld.

Welche Kosten entstehen im Bereich Strafrecht?

Die Kosten eines Anwalts können sich zum einen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) richten. In der Anlage 1/ Teil 4 sind die Gebühren eines Strafverteidigers geregelt. Hierbei handelt es sich um Rahmengebühren, die von einer Mindestgebühr über eine Mittelgebühr bis hin zur Höchstgebühr reichen. In der Praxis wird in der Regel mindestens die Mittelgebühr angesetzt. Es existieren Grundgebühren, Verfahrensgebühren, Terminsgebühren, Rechtsmittelgebühren, Aufschläge und so weiter. Welche Kosten in welcher Höhe anfallen werden, kann im Vorfeld immer schwer gesagt werden. Vorerst kann der Anwalt nur eine Prognose abgeben.

Auch gibt es die Möglichkeit der Vergütungsvereinbarung. Neben den gesetzlichen Gebühren kann mit dem Anwalt für Strafrecht eine Honorarvereinbarung getroffen werden. Diese kann in der Form einer Pauschalvergütung oder Zeitvergütung gestaltet werden. In der Regel wird jedoch eine Pauschalvergütung vereinbart. So erhalten Mandanten immer eine transparente Vereinbarung über die Kosten des Anwalts.

Weitere allgemeine Informationen zu Anwaltsgebühren erhalten Sie hier.

Benötigen Sie rechtliche Beratung im Strafrecht in Emmendingen?

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Adresse

Kandelstr. 65,
79312 Emmendingen

Ich habe einen Strafbefehl erhalten. Was nun?

Bei Erhalt eines Strafbefehls haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Wichtig ist, dass Sie innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist reagieren, da der Strafbefehl ansonsten rechtskräftig wird und Sie nichts mehr dagegen tun können. Bewahren Sie daher den gelben Briefumschlag immer auf (hier ist das Datum der Zustellung notiert) und vereinbaren so schnell wie möglich einen Termin in unserer Kanzlei. Rechtsanwältin Gehring und Rechtsanwalt Rau können Ihnen in einem ersten Gespräch Ihre Möglichkeiten aufzeigen und nach erfolgter Akteneinsicht eine für Sie passende Strategie entwickeln.

Ich habe als Beschuldigter eine Vorladung von der Polizei erhalten. Wie verhalte ich mich?

Auch wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, sollten Sie als Beschuldigter grundsätzlich Gebrauch von Ihrem Schweigerecht machen. Machen Sie auf keinen Fall eine Aussage. Auf eine polizeiliche Vorladung müssen Sie keine Folge leisten. Rufen Sie bei der Dienststelle an, sagen den Termin höflich ab und teilen mit, dass Sie zunächst einen Strafverteidiger konsultieren werden. Rechtsanwältin Gehring und Rechtsanwalt Rau beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und Rechte im Ermittlungsverfahren.

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

Wenn eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durchgeführt wird, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Leisten Sie den Beamten keinen Widerstand. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen (fertigen nach Möglichkeit eigene Kopien an) und kontaktieren uns. Auf keinen Fall sollten Sie eine Aussage machen oder Unterschriften leisten.

Ich bin Geschädigter einer Straftat. Was kann ich tun?

Gerne beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten und übernehmen ggf. die Geschädigtenvertretung. Diese umfasst nicht nur strafrechtliches Vorgehen, sondern auch die Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Wichtig ist auch hier, dass Sie möglichst schnell handeln, damit Fristen, wie beispielsweise zur Stellung eines Strafantrages nicht verstreichen.