Suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht in Emmendingen und Umgebung?

Ihre Anwälte für Mietrecht

Sind Sie auf der Suche nach einem kompetenten Anwalt für Mietrecht in Emmendingen oder Umgebung? Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung und Vertretung in allen mietrechtlichen Belangen. Das Mietrecht kann komplex und herausfordernd sein, insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Wir bieten individuell zugeschnittene Lösungen für Themen wie Mietvertragsausgestaltung, Mietminderung, Kündigung und Nebenkostenabrechnung. Rechtsanwalt Förderer ist Ihr Ansprechpartner im Mietrecht, der mit seinem Fachwissen an Ihrer Seite steht.

Wie wir Ihnen im Bereich Mietrecht helfen können:

In unserer Kanzlei in Emmendingen bieten wir umfassende Beratung und Vertretung im Mietrecht. Wir unterstützen Sie von der Erstberatung über die Vertragsgestaltung bis hin zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Beilegung von Mietstreitigkeiten. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte als Mieter oder Vermieter bestmöglich zu wahren und für eine gerechte Lösung Ihrer mietrechtlichen Angelegenheiten zu sorgen.

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Adresse

Kandelstr. 65,
79312 Emmendingen

Welche Kosten entstehen im Bereich Mietrecht?

Die Kosten im Mietrecht ergeben sich aus dem Umfang der Tätigkeit und der Höhe des Gegenstandswerts. Beispielsweise entspricht bei einer Kündigung der Gegenstandswert meist einer Jahresmiete. Wir setzen auf eine transparente und nachvollziehbare Kostenstruktur und informieren Sie gerne über die anfallenden Gebühren in Ihrem spezifischen Mietrechtsfall. Für weitere Informationen zu Anwaltsgebühren besuchen Sie unsere Honorarseite.

Wann ist eine Mietminderung möglich?

Eine Mietminderung ist möglich, wenn ein der Gebrauch der Mietwohnung durch einen Mangel, welcher in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt, eingeschränkt wird. Ein Beispiel hierfür ist bauseits bedingter Schimmel in der Wohnung. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da nicht jeder Schimmel bauseits bedingt ist. Oftmals entsteht dieser auch durch falsches Lüftungsverhalten. Dann ist der Schimmel vom Mieter verursacht und eine Mietminderung ist nicht zulässig.

Ich habe eine Mieterhöhung bekommen. Muss ich dieser zustimmen?

Meist wird der Mieter bei einer Mieterhöhung durch den Vermieter zur Zustimmung aufgefordert. Ist die Mieterhöhung rechtmäßig, so sollte der Mieter die Zustimmung erteilen, da der Vermieter bei Weigerung auf Zustimmung zur Mieterhöhung klagen kann. Allerdings sind Mieterhöhung nicht immer rechtmäßig. In diesem Fall können Sie die Zustimmung auch verweigern. Lassen Sie Mieterhöhungsverlangen unverzüglich nach Erhalt durch unsere Kanzlei prüfen.

Das Mietverhältnis ist beendet und ich bin ausgezogen. Wann bekomme ich meine Kaution wieder?

Die Kaution ist als Sicherheit für die Ansprüche des Vermieters vorgesehen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist dem Vermieter eine Zeit von bis zu 6 Monaten zuzubilligen, in denen er mit Schäden an der Mietwohnung, nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, Mietrückstände oder voraussichtliche Nebenkostennachzahlungen aufrechnen kann. Sind Ansprüche des Vermieters ausgeschlossen, so kann der Mieter die Kaution herausverlangen.

Darf der Vermieter dem Mieter einfach so kündigen und ihn rauswerfen?

Bei Wohnraummiete kann der Vermieter nicht grundlos kündigen. Er braucht ein berechtigtes Interesse. Am häufigsten wird als Grund eine Pflichtverletzung des Mieters (beispielsweise Mietrückstand) oder Eigenbedarf des Vermieters angegeben werden. Der Vermieter muss die Gründe für die Kündigung in dem Kündigungsschreiben angeben. Zudem steht Ihnen gegen die ordentliche Kündigung ein Widerspruchsrecht zu, auch wenn der Vermieter Sie hierüber nicht belehrt.

 

Der Vermieter darf den Mieter jedoch niemals einfach so vor die Tür setzen. Hierfür benötigt er einen Räumungstitel, den er nur nach vorheriger Räumungsklage vor dem Amtsgericht erhält. Eigenmächtige Inbesitznahmen durch den Vermieter sind regelmäßig Straftaten (Hausfriedensbruch) und müssen vom Mieter nicht geduldet werden.

 

Wir können Ihnen helfen, Ihre Rechte geltend zu machen. Jetzt kontaktieren!

Welche Kündigungsfristen gelten für eine ordentliche Kündigung von Mieter/Vermietern?

Die Kündigungsfrist für Wohnraummietverhältnisse betragen für Mieter und Vermieter grundsätzlich 3 Monate. Für den Vermieter verlängert sich diese nach 5 und 8 Jahren Mietzeit jeweils um weitere 3 Monate. Soll das Mietverhältnis früher beendet werden, so besteht die Möglichkeit eines Mietaufhebungsvertrages.

Bei besonders schweren Pflichtverletzungen des Mieters oder Vermieters besteht auch die Möglichkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung.

Der Mieter befindet sich mit der Bezahlung der Miete in Verzug. Was kann ich als Vermieter tun?

Die Miete ist üblicherweise bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats vom Mieter an den Vermieter zu bezahlen. Zahlt ihr Mieter die Miete nicht oder nicht pünktlich (säumiger Mieter), helfen wir Ihnen Ihren Anspruch auf Mietzahlungen durchzusetzen. Bei wiederholt verspäteten Mietzahlungen sollte der Mieter abgemahnt werden. Zahlt der Mieter auch in Zukunft nicht pünktlich oder bleiben Mietzahlungen völlig aus, dann haben Sie als Vermieter die Möglichkeit einer ordentlichen oder auch außerordentlichen fristlosen Kündigung. Wir beraten Sie hierzu und vertreten Ihre Interessen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Rechtsanwalt Förderer.

Auf was sollte vor dem Einzug und nach dem Auszug in eine Mietwohnung geachtet werden?

Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten darauf achten, dass zu Beginn und am Ende des Mietverhältnisses ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt wird. Hierdurch haben beide Parteien die Möglichkeit, etwaige Mängel festzuhalten.

Mein Vermieter hat schon seit längerem keine Nebenkostenabrechnung zugesendet, obwohl dies im Mietvertrag vereinbart ist. Was kann ich tun?

Ein Vermieter ist zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung verpflichtet, wenn dies im Mietvertrag vereinbart worden ist. Diese muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt sein. Wenn Ihr Vermieter diese Frist nicht einhält, kann der Mieter die Nebenkostenabrechnung einfordern und bei weiterer Untätigkeit des Vermieters auch auf deren Erstellung klagen.