Erbrecht
Wir beraten Sie bei der Umsetzung Ihrer Wünsche zur Verwirklichung Ihrer Vorstellungen zur Vererbung Ihrer Vermögenswerte in einem
Testament.
Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen zum Nachlass.
Häufig werden hier Probleme bei der Durchsetzung von Auskünften und Ansprüchen gegen den Nachlass behandelt.
Wie errichte ich ein Testament?
Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Formen ein Testament zu errichten: privatschriftlich oder öffentlich durch
Protokoll des Notars.
Errichten Sie ein Testament privat so muss es vollständig von Hand geschrieben und dann auch unterzeichnet werden. Diese Form ist auf jeden Fall einzuhalten, da das Testament
sonst nicht gültig ist. Auch wenn das Testament auf diese Weise erstellt wurde kann es beim Nachlassgericht hinterlegt werden.
Der Vorteil des selbst geschriebenen Testamentes liegt darin, dass es jederzeit ohne Mitwirkung des Notars wieder verändert werden kann und auch Änderungen sofort möglich sind. Um das Testament aber
nicht durch falsche Formulierungen widersprüchlich oder gar unwirksam zu gestalten sollte die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch genommen werden. Nur so ist auch gewährleistet, dass der niedergelegte
letzte Wille auch so verstanden wird, wie dies dem Willen des Testierenden entspricht. Es könne durch ausführliche Gespräche die Wünsche geklärt und in eine klare und unangreifbare juristisch
haltbare Formulierung gebracht werden.
Auf diese Weise kann auch geklärt werden, ob die Wünsche des Testierenden durch Testament oder auch durch eine Verfügung unter Lebenden besser erfüllt werden können.